Die Digitale Dachmarke beantragen und einsetzen
Diese Anleitung unterstützt Sie dabei, die Digitale Dachmarke zu beantragen und in Ihr digitales Angebot einzubinden.
Antrag vorbereiten
Berechtigung prüfen
Die Dachmarke kann für staatliche digitale Angebote genutzt werden. Prüfen Sie, ob Ihre Institution die Digitale Dachmarke nutzen darf.
Von wem kann die Digitale Dachmarke genutzt werden
Die Dachmarke kann genutzt werden für digitale Angebote von
- Bundesministerien und -behörden
- Landesregierungen
- Kommunen
- Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Bibliotheken oder Schulen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Handwerkskammern oder Hochschulen
- Gesellschaften in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel 100-prozentige Bundes-GmbHs
Von wem kann die Digitale Dachmarke nicht genutzt werden
Die Dachmarke kann nicht genutzt werden für digitale Angebote von
- privaten Unternehmen
- staatlichen Unternehmen die rein wirtschaftlich arbeiten, zum Beispiel staatliche Brauereien
Domain-Namen wählen
Der Domain-Name beschreibt, was Nutzende auf dem digitalen Angebot erwartet. Nutzende müssen ihn wiedererkennen und sollten ihn nicht verwechseln.
Wie Sie wirksame Namen für Domains bestimmenDigitale Dachmarke beantragen
Sie können die Dachmarke formlos per E-Mail beantragen.
Die E-Mail-Adresse ist dachmarke@digitalservice.bund.de.
Sie können auch diese E-Mail-Vorlage nutzen (öffnet E-Mail-Programm).
Bitte teilen Sie uns in dieser E-Mail folgende Informationen mit:
- Offizieller Name und Website der Organisation
- Ihre Kontaktdaten
- Zweck des digitalen Angebots und ein Link zum bestehenden Webauftritt, falls vorhanden
- Gewünschte Dachmarken-Elemente
- Gewünschter Domain-Name
Nutzungsvertrag für die Domain unterschreiben
Wenn Ihre Anfrage bestätigt wird, erhalten Sie den Nutzungsvertrag für die gov.de-Domain per E-Mail.
Der Vertrag legt im Wesentlichen fest, dass
- Ihre Organisation die Domain rechtmäßig nutzt
- Ihre Organisation für die Domain und Inhalte verantwortlich ist
- Ihre Organisation die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen unter Punkt 4 einhält
- der Bund nicht für die Inhalte haftet
Unterschreiben Sie den Vertrag und schicken Sie ihn per E-Mail an dachmarke@digitalservice.bund.de. Sie bekommen eine unterzeichnete Kopie.
Digitale Dachmarke einsetzen
Domain-Verwaltung klären
Die gov.de-Domain kann auf zwei Wegen verwaltet werden. Eine Person aus Ihrer IT-Abteilung oder Ihr IT-Dienstleister weiß, welcher Weg für Ihr digitales Angebot infrage kommt.
Eigenständige Verwaltung
Wenn Sie die Domain eigenständig verwalten, liegt die Kontrolle bei Ihnen. Für die eigenständige Verwaltung benötigen Sie eigene Nameserver. Es wird eine DNS-Delegation für Sie angelegt, sodass die Verantwortung über die Subdomain an Ihren Nameserver übergeben wird.
Wir brauchen diese Informationen von Ihnen
- mindestens 2 Nameserver Records
- den DS-Record für DNSSEC
Externe Verwaltung
Wenn Sie keine Nameserver zur Verfügung haben, kann das Dachmarken-Team die Domain verwalten. Dann muss jede Änderung, wie zum Beispiel das Anlegen weiterer Subdomains, über das Dachmarken-Team stattfinden.
Wir brauchen diese Informationen von Ihnen
- die IP-Adresse(n) des Webservers (A/AAAA-Record)
- Sonstige Records, die Sie hinterlegen wollen
Regeln für die Weiterleitung
- Sie dürfen keine Weiterleitung von einer gov.de-Domain auf eine andere Seite einrichten
- Sie dürfen eine Weiterleitung zu einer gov.de-Seite einrichten.
- Möglichkeit 1: Weiterleitung von der alten Domain auf die neue Domain
- Möglichkeit 2: Weiterleitung von zusätzlichen Schreibweisen auf die Haupt-Domain
Dachmarken-Elemente integrieren
Die Dachmarke ist ein Vertrauensanker für Nutzende. Ihre Verwendung ist freiwillig. Wir empfehlen trotzdem, Domain, Kopfzeile und Bildwortmarke gemeinsam zu benutzen, damit Nutzende dem digitalen Angebot vertrauen.
Kopfzeile
Ein schmales Banner, das im Kopfbereich des digitalen Angebots eingesetzt wird und es eindeutig als offiziell kennzeichnet. Ihre IT-Abteilung oder Ihr Dienstleister kann die Kopfzeile einbinden.
Unter https://www.designsystem.gov.de/komponenten/kopfzeile finden Sie
- konzeptionelle und technische Anforderungen
- Code-Snippets
- Design-Dateien
Bildwortmarke
Die Bildwortmarke besteht aus einem Adler und den Worten “Bund Länder Kommunen”. Sie kann als Absender-Kennzeichnung genutzt werden.
Unter https://www.designsystem.gov.de/komponenten/bildwortmarke finden Sie
- konzeptionelle und technische Anforderungen
- Styleguide und Grafikdateien zum Download
Sie erhalten das Passwort zum Öffnen der ZIP-Datei vom Dachmarken-Team via E-Mail.
KERN Designsystem
KERN ist ein kostenloser Baukasten für Websites. Er hilft dabei, digitale Angebote einfach, kostensparend und barrierefrei zu gestalten. KERN müssen Sie nicht beantragen, jeder kann das Designsystem kostenlos nutzen und den Programm-Code einsehen. Sie können sich bei Interesse über Mattermost und die KERN Sprechstunde informieren.
Standards einhalten
Umsetzung prüfen lassen
Es ist wichtig, dass alle Elemente korrekt eingebunden sind. Nur so können Nutzende erkennen, dass sie dem Angebot vertrauen können. Senden Sie dem Dachmarken-Team unter dachmarke@digitalservice.bund.de einen Zugang zur Testumgebung, bevor die Seite online geht.
Sicherheits- und Qualitätsanforderungen beachten
Sicherheitsanforderungen für die Domain
Ihre Website muss spätestens 6 Monate nach Vertragsunterschrift diese Sicherheitsanforderungen erfüllen:
- Responsible Disclosure: security.txt ist vorhanden und enthält die nötigen Einträge
- TLS 1.3: Der Server unterstützt das Protokoll TLS 1.3
- Veraltetes TLS/ SSL deaktiviert: Die Protokolle TLS 1.1 und älter sowie SSL sind deaktiviert
- HSTS: Der Strict-Transport-Security Header ist vorhanden
- DNSSEC ist eingerichtet
- RPKI: Alle IP-Adressen Präfixe sind implementiert
Qualitätsanforderungen für digitale Angebote
Bestehende digitale Angebote bis 31. Dezember 2027 müssen bis zum 31. März 2030 die Anforderungen der DIN SPEC 66336 (Servicestandard für öffentliche Onlineangebote) erfüllen. Digitale Angebote, die ab dem 1. Januar 2028 betrieben werden, müssen die Qualitätsanforderungen sofort erfüllen.
Die Qualitätsanforderung nach Paragraf 2 muss bis dahin erfüllt sein.
Die DIN SPEC 66336 benennt Qualitätsanforderungen, um die Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen (OZSV) zu erfüllen. Mit dem Servicestandard können Mitarbeitende der Verwaltung und ihre Partner die DIN SPEC 66336 umsetzen und die Vorgaben der OZSV erfüllen.