Die Digitale Dachmarke beantragen und einsetzen
Diese Anleitung unterstützt Sie dabei, die Digitale Dachmarke zu beantragen und in Ihr digitales Angebot einzubinden.
Antrag vorbereiten
Berechtigung prüfen
- Die Dachmarke kann für staatliche digitale Angebote genutzt werden. Prüfen Sie, ob Ihre Organisation die Dachmarke nutzen darf.
Von wem kann die Digitale Dachmarke genutzt werden
- Die Dachmarke kann genutzt werden für digitale Angebote von
- Behörden des Bundes
- Behörden des Landes
- kommunalen Behörden
- Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Bibliotheken oder Schulen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Handwerkskammern
- Gesellschaften in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel die Autobahn GmbH des Bundes
Von wem kann die Digitale Dachmarke nicht genutzt werden
- Die Dachmarke kann nicht genutzt werden für digitale Angebote von
- privaten Unternehmen
- staatlichen Unternehmen die wirtschaftlich arbeiten, zum Beispiel staatliche Bäderbetriebe
Domain-Namen wählen
- Der Domain-Name beschreibt, was Nutzende auf dem digitalen Angebot erwartet. Nutzende müssen ihn wiedererkennen und sollten ihn nicht verwechseln.
Digitale Dachmarke beantragen
- Das brauchen Sie für die Beantragung:
- Name Ihres digitalen Angebots und URL der Website (falls vorhanden)
- Name Ihrer Organisation und URL der Website
- Ihre Kontaktdaten
- Gewünschte Dachmarken-Elemente
- Wenn Sie eine .gov.de-Domain beantragen:
- gewünschter Domain-Name
- eine kurze Erklärung: Wer nutzt Ihr digitales Angebot? Welche Funktionen stehen Nutzenden zur Verfügung?
- Sie können die Dachmarke nur beantragen, wenn Ihre Organisation für das digitale Angebot verantwortlich ist. Wenn Sie zum Beispiel als verantwortlich im Impressum der Website stehen.
Mit Formular beantragen
- Sie können die Dachmarke mit einem Formular beantragen. Das Service-Team prüft Ihren Antrag. Bei Rückfragen werden Sie per E-Mail kontaktiert.
Alternativ über E-Mail beantragen
- Sie können die Dachmarke auch per E-Mail beantragen.
- Die E-Mail-Adresse ist beantragen@dachmarke.gov.de
- Sie können auch die E-Mail-Vorlage nutzen (öffnet E-Mail-Programm).
Nutzungsbedingungen für die Domain zustimmen
- Wenn Ihr Antrag bestätigt wird, erhalten Sie die Nutzungsbedingungen für die .gov.de-Domain per E-Mail.
- Die Nutzungsbedingungen legen fest, dass
- Ihre Organisation für die .gov.de-Domain und die Inhalte auf der Seite verantwortlich ist
- Ihre Organisation die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen einhält
- das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nicht für die Inhalte auf .gov.de-Domains haftet
- Sie können den Nutzungsbedingungen formlos per E-Mail an beantragen@dachmarke.gov.de zustimmen.
Digitale Dachmarke einsetzen
Domain-Verwaltung klären
- Die gov.de-Domain kann auf zwei Wegen verwaltet werden. Eine Person aus Ihrer IT-Abteilung oder Ihr IT-Dienstleister weiß, welcher Weg für Ihr digitales Angebot infrage kommt.
Eigenständige Verwaltung
- Wenn Sie die Domain eigenständig verwalten, liegt die Kontrolle bei Ihnen. Für die eigenständige Verwaltung benötigen Sie eigene Nameserver. Es wird eine DNS-Delegation für Sie angelegt, sodass die Verantwortung über die Subdomain an Ihren Nameserver übergeben wird.
- Wir brauchen diese Informationen von Ihnen
- mindestens 2 Nameserver Records
- den DS-Record für DNSSEC
Externe Verwaltung
- Wenn Sie keine Nameserver zur Verfügung haben, kann das Service-Team die Domain verwalten. Dann muss jede Änderung, wie zum Beispiel das Anlegen weiterer Subdomains, über das Service-Team stattfinden.
- Wir brauchen diese Informationen von Ihnen
- die IP-Adresse(n) des Webservers (A/AAAA-Record)
- Sonstige Records, die Sie hinterlegen wollen
Regeln für die Weiterleitung
- Sie dürfen keine Weiterleitung von einer gov.de-Domain auf eine andere Seite einrichten
- Sie dürfen eine Weiterleitung zu einer gov.de-Domain einrichten.
- Möglichkeit 1: Weiterleitung von der alten Domain auf die neue Domain
- Möglichkeit 2: Weiterleitung von zusätzlichen Schreibweisen auf die Haupt-Domain
Dachmarken-Elemente integrieren
- Die Dachmarke sorgt für Vertrauen bei Nutzenden. Ihre Verwendung ist freiwillig. Wir empfehlen trotzdem, Domain, Kopfzeile und Bildwortmarke gemeinsam zu benutzen, damit Nutzende dem digitalen Angebot vertrauen.
Kopfzeile
- Ein schmales Banner, das im Kopfbereich des digitalen Angebots eingesetzt wird und es eindeutig als offiziell kennzeichnet. Ihre IT-Abteilung oder Ihr Dienstleister kann die Kopfzeile einbinden.
- Unter https://www.designsystem.gov.de/komponenten/kopfzeile finden Sie
- konzeptionelle und technische Anforderungen
- Code-Snippets
- Design-Dateien
Bildwortmarke
- Die Bildwortmarke besteht aus einem Adler und den Worten “Bund Länder Kommunen”. Sie kann als Absender-Kennzeichnung genutzt werden.
- Unter https://www.designsystem.gov.de/komponenten/bildwortmarke finden Sie
- konzeptionelle und technische Anforderungen
- Styleguide und Grafikdateien zum Download
- Sie erhalten das Passwort zum Öffnen der ZIP-Datei vom Service-Team via E-Mail.
KERN Designsystem
- KERN ist ein kostenloser Baukasten für Websites. Er hilft dabei, digitale Angebote einfach, kostensparend und barrierefrei zu gestalten. KERN müssen Sie nicht beantragen, alle können das Designsystem kostenlos nutzen und den Programm-Code einsehen. Sie können sich bei Interesse über Mattermost und die KERN Sprechstunde informieren.
Standards einhalten
Umsetzung prüfen lassen
- Es ist wichtig, dass alle Elemente korrekt eingebunden sind. Nur so können Nutzende erkennen, dass sie dem Angebot vertrauen können. Senden Sie dem Service-Team unter support@dachmarke.gov.de einen Zugang zur Testumgebung, bevor die Seite online geht.
Sicherheits- und Qualitätsanforderungen beachten
Sicherheitsanforderungen für die Domain
- Ihre Website muss spätestens 6 Monate nach Zustimmung der Nutzungsbedingungen diese Sicherheitsanforderungen erfüllen:
- Responsible Disclosure: security.txt ist vorhanden und enthält die nötigen Einträge
- TLS 1.3: Der Server unterstützt das Protokoll TLS 1.3
- Veraltetes TLS/ SSL deaktiviert: Die Protokolle TLS 1.1 und älter sowie SSL sind deaktiviert
- HSTS: Der Strict-Transport-Security Header ist vorhanden
- DNSSEC ist eingerichtet
- RPKI: Alle IP-Adressen Präfixe sind implementiert
- Sie können mit dem Security Scanner Schnelltest testen, ob Ihr digitales Angebot die Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Qualitätsanforderungen für digitale Angebote
- Bestehende digitale Angebote bis 31. Dezember 2027 müssen bis zum 31. März 2030 die Anforderungen der DIN SPEC 66336 (Servicestandard für öffentliche Onlineangebote) erfüllen.
Digitale Angebote, die ab dem 1. Januar 2028 betrieben werden, müssen die Qualitätsanforderungen sofort erfüllen.
- Die Qualitätsanforderung nach Paragraf 2 muss bis dahin erfüllt sein.
- Die DIN SPEC 66336 benennt Qualitätsanforderungen, um die Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen (OZSV) zu erfüllen.
Mit dem Servicestandard können Mitarbeitende der Verwaltung und ihre Partner die DIN SPEC 66336 umsetzen und die Vorgaben der OZSV erfüllen.