Wirksame Namen für die Domain bestimmen - Die Digitale Dachmarke
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Wirksame Namen für die Domain bestimmen

Wirksame Domain-Namen schaffen Orientierung und Vertrauen. Menschen erkennen sofort, ob ein digitales Angebot staatlich ist und wofür es gedacht ist. Mit der Endung gov.de wird dieser Absender eindeutig sichtbar. So finden Menschen Angebote schneller, verstehen sie leichter und nutzen sie mit mehr Sicherheit.

Vorgehen

    Wählen Sie einen verständlichen und eindeutigen Domain-Namen. Testen Sie verschiedene Namen vor Ihrer Entscheidung.
    Die folgenden Regeln helfen Ihnen bei der Wahl eines Domain-Namens.

Regeln für Domain-Namen

Verständliche Begriffe nutzen

    Vermeiden Sie allgemeine Begriffe.
    Dazu gehören zum Beispiel:
  • Technologie
  • Verwaltung
  • digital
  • online
    Nutzen Sie stattdessen etwas Konkretes.

Keywords prüfen

    Prüfen Sie mit Angeboten wie Google Trends, welche Begriffe Menschen häufig eingeben.

Abkürzungen vermeiden

    Vermeiden Sie Abkürzungen und Akronyme. Nutzende kennen die Abkürzung oft nicht und können sie nicht erkennen.
    Verwenden Sie nur bekannte Abkürzungen. Dazu gehört zum Beispiel: nrw.gov.de für Nordrhein-Westfalen.
    Empfohlen: foerderzentrale.gov.de
    Nicht empfohlen: fzd.gov.de

Zahlen vermeiden

    Zahlen machen Domains schwerer verständlich. Viele Menschen vertrauen solchen Domains weniger.

Domains kurz und lesbar schreiben

    • Trennen Sie Wörter mit Bindestrichen. So ist die Domain besser lesbar.
      Empfohlen: nordwest-mecklenburg.gov.de
      Nicht empfohlen: nordwestmecklenburg.gov.de
    • Verzichten Sie auf Füllwörter, die keinen inhaltlichen Mehrwert bieten, zum Beispiel:
    • auf
    • für
      Empfohlen: st-gallen-donau.gov.de
      Nicht empfohlen: sankt-gallen-an-der-donau.gov.de

Regeln für Zeichen beachten

    • Der Domain-Name (domainname.gov.de) darf zwischen 2 bis 63 Zeichen lang sein.
    • Verwenden Sie nur:
    • Buchstaben des lateinischen Alphabets
    • die Ziffern 0 bis 9
    • den Bindestrich
    • Verwenden Sie keine Umlaute. Schreiben Sie notwendige Umlaute aus, zum Beispiel: oe statt ö.
    • Verwenden Sie nur Kleinbuchstaben.
    • Das erste und letzte Zeichen des Domain-Namens darf kein Bindestrich sein.

Domains für Serviceportale

    Die vorgegebene Struktur ist immer service.[ortsname].gov.de. Die Subdomain service ist etabliert und Nutzende verstehen, dass sie auf der Website etwas erledigen können.
    Diese Struktur fördert das Vertrauen, weil das Serviceportal direkt an die Stadt-Domain oder Landes-Domain gekoppelt ist.
    Beispiele
  • Länder: service.niedersachsen.gov.de
  • Kommunen: service.muenchen.gov.de

Domains für Länder, Kommunen und Landkreise

Abkürzungen vermeiden

    • Abkürzungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, da sie für Nutzende eine Hürde darstellen. Sie sind nicht klar verständlich.
      Empfohlen: aichach-friedberg.gov.de
      Nicht empfohlen: lra-aic-fdb.gov.de
    • Websites der Bundesländer können den Landesnamen oder die offizielle Abkürzung verwenden, wenn sie geläufig ist.
      Zum Beispiel: nordrhein-westfalen.gov.de oder nrw.gov.de
    • Vermeiden Sie die Nutzung von Verwaltungsformen. Nutzende suchen nach dem Ort, an dem sie leben, nicht nach der Verwaltungsform.
    • Zusätze wie amt, vg oder kreis werden nur genutzt, wenn es den Ortsnamen mehrmals gibt.

Regeln bei gleichnamigen Orten

    Bei gleichnamigen Orten erhält jeder Ort einen unterscheidenden Zusatz. So wissen Nutzende immer, um welchen Ort es geht.

Den offiziellen Zusatz des Ortsnamens ergänzen

    Wenn es einen offiziellen Zusatz im Ortsnamen gibt, wird er als Teil des Domain-Namens benutzt.
    Regel: [ortsname]-[zusatz].gov.de
    Beispiele:
  • frankfurt-main.gov.de
  • frankfurt-oder.gov.de

Die Verwaltungsform ergänzen

    Wenn es keine offiziellen Zusätze im Ortsnamen gibt, wird die Art der Kommune oder Verwaltung ergänzt.
    Regel: [verwaltungsform]-[ortsname].gov.de
    Je nach Art der Kommune oder Verwaltung wird ein anderer Zusatz verwendet:
  • Städte: stadt-[ortsname].gov.de
  • Gemeinden: gemeinde-[ortsname].gov.de
  • Verbandsgemeinden: vg-[ortsname].gov.de
  • Landkreise: landkreis-[ortsname].gov.de oder kreis-[ortsname].gov.de
  • Ämter: amt-[ortsname].gov.de

Die Region ergänzen

    Wenn auch die Art der Kommune oder Verwaltung identisch ist, wird die Region ergänzt.
    Regel: [ortsname]-[region].gov.de
    Beispiele:
  • hausen-hanau.gov.de (Landkreis Hanau)
  • hausen-kitzingen.gov.de (Landkreis Kitzingen)

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