Anleitungen
Praktische Hilfe, um die Elemente der Dachmarke in digitalen Angeboten umzusetzen. Basierend auf Feedback von Anwendern der Dachmarke.
Seit 2024 ermöglicht die Dachmarke einen einheitlichen Auftritt von staatlichen digitalen Angeboten in Deutschland. Vier Elemente machen digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen für Bürger und Bürgerinnen erkennbar. Der Beschluss des IT-Planungsrats vom April 2024 ist die Grundlage für die Dachmarke.
Praktische Hilfe, um die Elemente der Dachmarke in digitalen Angeboten umzusetzen. Basierend auf Feedback von Anwendern der Dachmarke.
Andere öffentliche Stellen nutzen die Dachmarke schon in ihren digitalen Angeboten. Die Berichte zeigen, wie sie dabei vorgegangen sind.
Zeigt Ihnen, wie viele digitale Angebote die Dachmarke schon nutzen.
Die Webseite der Dachmarke wird veröffentlicht. Anwender können die Dachmarke über ein Formular beantragen. Anleitungen helfen dabei, die Dachmarke in digitale Angebote einzubinden.
Die Elemente der Dachmarke werden Schritt für Schritt in digitale Angebote der Verwaltung eingebaut. Erfahrungen aus der Pilot-Phase helfen, Standards und Prozesse weiterzuentwickeln. Ziel bleibt es, die Dachmarke als festen Teil von staatlichen digitalen Angeboten zu etablieren.
Die Dachmarke geht vom Bundesministerium des Innern (BMI) an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Seit Mai 2025 unterstützt der DigitalService die Verwaltung dabei, die Dachmarke in ihre digitalen Angebote einzubinden. Diese Erfahrungen nutzt der DigitalService, um die Ziele der Pilot-Phase genauer festzulegen. Außerdem entstehen klare Nutzungs-Regeln für die Dachmarke.
Am 5. Dezember 2024 beginnen erste digitale Angebote der Verwaltung, die Elemente der Dachmarke einzubauen. Das Ziel ist: Die Elemente der Dachmarke so zu gestalten, dass die Verwaltung sie gut nutzen kann.
Es wird entschieden, welche Institutionen die Elemente entwickeln. In einem Koordinierungskreis arbeiten diese Institutionen zusammen. Sie schaffen eine gemeinsame Arbeitsbasis.
Im April 2024 beschließt der IT-Planungsrat, dass die Dachmarke bei digitalen Angeboten von Bund, Ländern und Kommunen zum Einsatz kommen soll. Beschluss IT-Planungsrat
Das Konzept für die Dachmarke entsteht mit Bürgern und Bürgerinnen. Auch die Bundesländer werden einbezogen. Die Dachmarke soll auch technisch zuverlässig funktionieren. Dafür gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen, damit die Internet-Seiten des Staates sicher und vertrauenswürdig sind.
Die Arbeitsgruppe Dachmarke entsteht. Sie besteht aus Vertretern und Vertreterinnen aus Bund, Ländern und Kommunen. Auch Interessensverbände sind Mitglieder. Die Arbeitsgruppe prüft, ob eine übergreifende staatliche Marke gebraucht wird.
In Deutschland sehen staatliche Internet-Seiten sehr unterschiedlich aus. Nutzende erkennen nur schwer, welche Angebote echt und sicher sind. Die deutsche Verwaltung hat kein gemeinsames Design, das für alle föderalen Ebenen funktioniert. Das Ziel: Nutzende sollen digitale Angebote der Verwaltung direkt erkennen.