Über die Digitale Dachmarke - Die Digitale Dachmarke
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Über die Digitale Dachmarke

Seit 2024 ermöglicht die Dachmarke einen einheitlichen Auftritt von staatlichen digitalen Angeboten in Deutschland. Vier Elemente machen digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen für Bürger und Bürgerinnen erkennbar. Der Beschluss des IT-Planungsrats vom April 2024 ist die Grundlage für die Dachmarke.

Daran arbeiten wir

In Arbeit

Anleitungen

Praktische Hilfe, um die Elemente der Dachmarke in digitalen Angeboten umzusetzen. Basierend auf Feedback von Anwendern der Dachmarke.

In Arbeit

Praxisberichte

Andere öffentliche Stellen nutzen die Dachmarke schon in ihren digitalen Angeboten. Die Berichte zeigen, wie sie dabei vorgegangen sind.

In Arbeit

Zahlen und Fakten-Seite

Zeigt Ihnen, wie viele digitale Angebote die Dachmarke schon nutzen.

So entwickelt sich die Digitale Dachmarke

dachmarke.gov.de geht live

Die Webseite der Dachmarke wird veröffentlicht. Anwender können die Dachmarke über ein Formular beantragen. Anleitungen helfen dabei, die Dachmarke in digitale Angebote einzubinden.

2026

Die Basis für den deutschlandweiten Roll-Out schaffen

Die Elemente der Dachmarke werden Schritt für Schritt in digitale Angebote der Verwaltung eingebaut. Erfahrungen aus der Pilot-Phase helfen, Standards und Prozesse weiterzuentwickeln. Ziel bleibt es, die Dachmarke als festen Teil von staatlichen digitalen Angeboten zu etablieren.

Die Dachmarke geht an das BMDS über

Die Dachmarke geht vom Bundesministerium des Innern (BMI) an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).

2025

Der DigitalService begleitet die Pilot-Phase

Seit Mai 2025 unterstützt der DigitalService die Verwaltung dabei, die Dachmarke in ihre digitalen Angebote einzubinden. Diese Erfahrungen nutzt der DigitalService, um die Ziele der Pilot-Phase genauer festzulegen. Außerdem entstehen klare Nutzungs-Regeln für die Dachmarke.

Start der Pilot-Phase

Am 5. Dezember 2024 beginnen erste digitale Angebote der Verwaltung, die Elemente der Dachmarke einzubauen. Das Ziel ist: Die Elemente der Dachmarke so zu gestalten, dass die Verwaltung sie gut nutzen kann.

2024

Der Koordinierungskreis Dachmarke entsteht

Es wird entschieden, welche Institutionen die Elemente entwickeln. In einem Koordinierungskreis arbeiten diese Institutionen zusammen. Sie schaffen eine gemeinsame Arbeitsbasis.

  • Das Bundespresseamt (BPA) ist für die Bildwortmarke verantwortlich
  • Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist für die Kopfzeile und die .gov.de-Domain verantwortlich
  • Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und Dataport sind für das KERN Designsystem verantwortlich
  • Die Hansestadt Hamburg ist das erste Test-Bundesland und wichtiger Impulsgeber

Die Politik beschließt die Dachmarke

Im April 2024 beschließt der IT-Planungsrat, dass die Dachmarke bei digitalen Angeboten von Bund, Ländern und Kommunen zum Einsatz kommen soll. Beschluss IT-Planungsrat

Das Konzept Dachmarke wird entwickelt

Das Konzept für die Dachmarke entsteht mit Bürgern und Bürgerinnen. Auch die Bundesländer werden einbezogen. Die Dachmarke soll auch technisch zuverlässig funktionieren. Dafür gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen, damit die Internet-Seiten des Staates sicher und vertrauenswürdig sind.

2023

Die Idee zur Digitalen Dachmarke wächst

Die Arbeitsgruppe Dachmarke entsteht. Sie besteht aus Vertretern und Vertreterinnen aus Bund, Ländern und Kommunen. Auch Interessensverbände sind Mitglieder. Die Arbeitsgruppe prüft, ob eine übergreifende staatliche Marke gebraucht wird.

2022

Ausgangslage: Digitale Angebote der Verwaltung wirken oft nicht seriös

In Deutschland sehen staatliche Internet-Seiten sehr unterschiedlich aus. Nutzende erkennen nur schwer, welche Angebote echt und sicher sind. Die deutsche Verwaltung hat kein gemeinsames Design, das für alle föderalen Ebenen funktioniert. Das Ziel: Nutzende sollen digitale Angebote der Verwaltung direkt erkennen.